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Erweiterung der Geldwäschevorschriften

Durch die Veränderungen der Gesetze im Bereich der Geldwäsche ergeben sich sowohl neue Verpflichtungen für Vermittler als auch für Versicherer.

So haben auch Sie als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler künftig eigenständige Sorgfalts- und Dokumentationsverpflichtungen.

Für Versicherungsmakler fällt darunter u.a. die Pflicht zur Identifizierung und Archivierung (Empfehlung: Aufnahme der Ausweisdaten in die Beratungsdokumentation oder in den Maklervertrag). Als Aufbewahrungsfrist gilt der Zeitraum der Vertragslaufzeit plus 5 Jahren.

Alle wichtigen Details sind in der beigefügten Darstellung des GDV, die wir für hier Sie bereit stellen.

Darüber hinaus haben wir die wesentliche Punkte in einer Übersicht zusammengefasst.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Geldwäschebeauftragten gern zur Verfügung.

 
Übersicht Geldwäschegesetz
Alle Informationen für Sie übersichtlich zusdammengefasst.
6Ws_Geldwaesche02.pdf (239 kb) Download
 
 
GDV Darstellung Geldwäschegesetz
Hier finden Sie alle wichtigen Details.
090218_Anwendung_endg[1].pdf (181 kb) Download
 

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