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Behörden machen in Sachen
Geldwäschegesetz (GWG) jetzt "ernst":

In verschiedenen Bundesländern werden freie Vermittler jetzt von den Regierungspräsidien angeschrieben und zum Thema Umsetzung Geldwäschegesetz (GWG) befragt.

In diesem Zusammenhang haben wir die wichtigsten Punkte zum Thema GWG für Sie zusammengefasst. Eine wichtige Ergänzung: künftig wird bei Unternehmen ab 9 Mitarbeitern die Benennung eines eigenen GWG-Beauftragten notwendig!
 
 

Geldwäschegesetz - Behörden machen ernst