Basisrente
Die geförderte Altersversorgung für alle Steuerzahler.Die Basisrente ist die einzige Form der geförderten Altersvorsorge, von der alle Steuerzahler profitieren können. Die Vorteile können sowohl Arbeitnehmer und Beamte als auch Unternehmer und Freiberufler für sich nutzen. Selbst für Ruheständler ist eine zertifizierte Basisrente noch interessant.
Somit bietet eine zertifizierte Basisrente einen doppelten Nutzen:
|
Der Gesetzgeber unterstützt die private Eigenvorsorge durch die steuerliche Förderung der Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben. Im Jahre 2011 sind 72 % – steigend bis 2025 auf 100 % – der Altersvorsorgeaufwendungen von bis zu 20.000 EURO pro Person (einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und/oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk) steuerlich abzugsfähig.
Bei Personen, die ohne eigene Beiträge einen Anspruch auf eine Altersversorgung erwerben, wie zum Beispiel Beamte, mindert sich der Höchstbetrag für eine private Basisrente von 20.000 EURO p.a. (zusammen veranlagte Eheleute 40.000 EURO p.a.) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung in der Ansparphase unterliegt eine Rentenleistung der nachgelagerten Besteuerung. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2011 sind 62 % steuerpflichtig. Im Rahmen der Übergangsphase erhöht sich der Besteuerungsanteil – in Abhängigkeit vom erstmaligen Rentenbezug – bis zum Jahre 2040 sukzessive auf 100 %.
Die Förderung der Beiträge in Verbindung mit der nachgelagerten Besteuerung bietet folgende Vorteile:
Bei Personen, die ohne eigene Beiträge einen Anspruch auf eine Altersversorgung erwerben, wie zum Beispiel Beamte, mindert sich der Höchstbetrag für eine private Basisrente von 20.000 EURO p.a. (zusammen veranlagte Eheleute 40.000 EURO p.a.) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung in der Ansparphase unterliegt eine Rentenleistung der nachgelagerten Besteuerung. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2011 sind 62 % steuerpflichtig. Im Rahmen der Übergangsphase erhöht sich der Besteuerungsanteil – in Abhängigkeit vom erstmaligen Rentenbezug – bis zum Jahre 2040 sukzessive auf 100 %.
Die Förderung der Beiträge in Verbindung mit der nachgelagerten Besteuerung bietet folgende Vorteile:
|



