Gesetzliche Versorgung
Hintergrundwissen für das qualifizierte Versorgungsgespräch
Um den individuellen Versorgungsbedarf Ihrer Kunden abschätzen zu können sind Kenntnisse über die auf Gesetz basierende Versorgung unerlässlich. Es schafft Vertrauen und vermittelt Kompetenz, wenn Sie auch speziellere Fragen zum Sozialversicherungsrecht beantworten können:Mit welchen Rentenansprüchen kann ich rechnen? Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Die Basis der Altersversorgung bildet für die meisten Menschen in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). In vielen Fällen ist sie leider immer noch auch die Einzige:
Nur 71% der heute ab 65jährigen ehemaligen Arbeiter und Angestellten haben Zusatzeinkünfte. Das durchschnittliche Gesamt-Bruttoeinkommen beträgt dabei nur monatlich 1.282 EUR.
Auch die weiteren Rentenleistungen der GRV allein sichern den Lebensstandard nicht.
Nur 71% der heute ab 65jährigen ehemaligen Arbeiter und Angestellten haben Zusatzeinkünfte. Das durchschnittliche Gesamt-Bruttoeinkommen beträgt dabei nur monatlich 1.282 EUR.
Auch die weiteren Rentenleistungen der GRV allein sichern den Lebensstandard nicht.
Grafik Durchschnittsrenten
Um die Versicherten auf die Notwendigkeit der zusätzlichen privaten Absicherung aufmerksam zu machen, senden die Träger der GRV seit Anfang 2005 ihren Versicherten alljährlich eine Renteninformation. Sie enthält Auskünfte über die bisher erreichte Versorgung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit Hilfe unseres Berechnungstools können Sie hiervon die Hinterbliebenenversorgung ermitteln. Für Spezialberechnungen steht Ihnen unser Rentenberechnungsservice zur Verfügung.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung existieren weitere auf Gesetz beruhende Versorgungen, wie z. B. die landwirtschaftliche Alterskasse.
Diese bildet die Basisversorgung von selbständigen Unternehmern z. B. der Land-, Forst- und Teichwirtschaft. Sie zahlen keinen einkommensbezogenen Beitrag sondern einen Einheitsbeitrag.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung existieren weitere auf Gesetz beruhende Versorgungen, wie z. B. die landwirtschaftliche Alterskasse.
Diese bildet die Basisversorgung von selbständigen Unternehmern z. B. der Land-, Forst- und Teichwirtschaft. Sie zahlen keinen einkommensbezogenen Beitrag sondern einen Einheitsbeitrag.


